Kreis Ludwigsburg. „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Mit diesen Worten normiert Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das grundlegende Recht jedes Einzelnen, Gerichte anzurufen und sich gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zur Wehr zu setzen. Dieses grundlegende subjektive Recht liest sich wirklich gut. In der Realität scheitert der gleiche Zugang zum Recht aller jedoch häufig. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Fehlendes Wissen um die eigenen Rechte oder unzureichende finanzielle Mittel sind unter anderem Gründe dafür, dass Bürger ihre Rechte nicht wahrnehmen.
Die KI als Wundermittel?
Die Digitalisierung des Rechts und vor allem der Einsatz künstlicher Intelligenz werden zum Teil als Wundermittel angepriesen, die allen einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglichen. Das Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ an den Amtsgerichten Mannheim und Nürtingen zum Beispiel soll den Bürgern bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro einen kostengünstigen, digitalen Zivilprozess ohne persönliches Erscheinen vor Gericht und ohne zwingende anwaltliche Vertretung ermöglichen.
Die Klage wird in einem digitalen Abfragedialog erstellt. Rechtskenntnisse sind hierfür nicht erforderlich. Das Urteil kann durch Zustellung per Post verkündet werden. Das Verfahren wird als bürgernah und effizient beworben. Man erhofft sich eine Stärkung des Rechtsstaats durch die digital hergestellte Bürgernähe.
Der Sachverhalt ist schnell eingetippt - und dann?
Künstlicher Intelligenz wird die Fähigkeit zugesprochen, den Zugang zum Recht zu demokratisieren. Mithilfe der verschiedenen Sprachmodelle könne sich jeder schnell über seine Rechte informieren. Der Sachverhalt ist schnell eingetippt oder gesprochen und die KI gibt eine plausibel erscheinende Antwort auf die Rechtsfrage. In Kombination mit gerichtlichen Online-Verfahren könne somit jeder schnell, unbürokratisch und ohne Kosten auslösenden Rechtsbeistand seine Rechtsstreitigkeiten selbst austragen, so die Annahme.
Die Gefahren blenden wir aus
Das alles mag sehr verlockend klingen. Die Gefahren hinter diesen scheinbar einfachen Lösungen blenden wir aus. Wir sehen nicht oder wollen nicht sehen, dass KI-Modelle von großen internationalen Tech-Konzernen entwickelt werden, deren Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit nicht immer klar sein dürfte und die keinerlei Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Es wird nicht gesehen, dass die KI die eingegebenen Fragen nur so beantwortet, wie sie ihr gestellt werden. Sie ist - im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt - nicht in der Lage, komplexe Sachverhalte so zu hinterfragen, dass sie angemessene rechtliche Lösungen entwickeln kann.
Und schließlich sehen wir nicht oder wollen wir auch hier nicht sehen, dass hinter einer Online-Anwendung des Zivilprozesses der Staat bzw. die Gerichtsverwaltung steht. Wie unabhängig kann eine Justiz sein, die – wenn auch durch Technologie vermittelt - die Klage entwirft?
Nun, vielleicht habe ich die Fragen an dieser Stelle etwas zugespitzt. Nichtsdestotrotz müssen wir uns Gedanken darüber machen, welchen Raum wir der Digitalisierung des Rechts geben wollen.
Das Recht auf anwaltliche Beratung
Die anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung und ihre spezielle Ausprägung im Beschlagnahmeverbot sind ebenso wie die anwaltliche Unabhängigkeit nicht nur eine Errungenschaft des Rechtsstaats, sondern für den Rechtsstaat systemrelevant. Sind wir bereit, diese Grundsätze für die vermeintliche Demokratisierung des Rechts durch Digitalisierung preiszugeben?
Es stimmt in diesem Zusammenhang zumindest nachdenklich, dass es ausgerechnet der Rechtsausschuss des Bundesrats abgelehnt hat, das Recht auf unabhängige anwaltliche Beratung in dem oben zitierten Art. 19 GG zu verankern. In der jüngsten Vergangenheit konnten wir beobachten, wie sehr dieses Recht auch in Staaten mit langer demokratischer Tradition unter Druck geraten ist. Es ist nicht auszuschließen, dass dieser Druck in Zukunft auch aus einer Gemengelage von technologischem Fortschritt und Kostenüberlegungen ausgeübt wird.
Ein analoger Ansatz zur Demokratisierung des Rechts wäre es, wenn der Staat die Gebühren für Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhöhen und Mandate auch dadurch attraktiver machen würde, dass eine schnellere Auszahlung der Gebühren an die Anwälte erfolgt. Eine Flucht in die vermeintlich niedrigschwelligen und kostengünstigen Rechtsdienstleistungsangebote kann und darf nicht die Lösung sein!
