1. Startseite
  2. Lokales
  3. Wirtschaft
Logo

Telematikinfrastruktur
Wirtschaftskolumne: Digitalisierung der Pflege - mit Hürden

Alexandra Metzger.
Alexandra Metzger. Foto: AWO LB
Die Digitalisierung der Pflege soll Mitarbeiter entlasten, droht aber, selbst zur Baustelle zu werden.

Geschäftsführerin AWO Ludwigsburg gGmbH

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Umsetzung der Telematikinfrastuktur (kurz TI) in der Pflege Pflicht. Alle Arztpraxen, aber auch mobile Pflegedienste genauso wie stationäre Pflegeeinrichtungen müssen seit diesem Zeitpunkt angeschlossen sein.

Ziel ist es, die ganzheitliche Betreuung der Menschen zu erleichtern und zu digitalisieren und damit die Pflegequalität zu steigern. Ärzte sollen Verordnungen und Medikamente einsehen und digital verschreiben können. Pflegeeinrichtungen sollen auf diese Daten direkt zugreifen können, ohne einen schriftlichen Nachweis auf Papier dafür zu benötigen.

Ganz klar ein Vorteil in der Kommunikation. Denn nicht immer sind Ärzte telefonisch erreichbar, nicht immer ist die Pflegekraft am Schreibtisch. Damit soll das Personal entlastet und die Bürokratie reduziert werden.

Bisher war häufig der einfachste Weg zwischen Pflegeheim und Arztpraxis das Fax. Die älteren werden sich an diese Geräte noch erinnern. Ist das Faxen also seit letztem Jahr Geschichte?

So einfach ist es leider nicht. Der Prozess für eine Pflegeeinrichtung, um angebunden zu werden an die TI, ist – typisch Deutschland – schwieriger als auf den ersten Blick gedacht. Klar, die Sicherheit und Datenschutz wollen wir nicht hintanstellen, es geht schließlich um sensible Daten.

Im Prozess fragt man sich aber schon: Wäre das nicht auch einfacher möglich? Als Pflegeeinrichtung muss man sich zunächst Authentifizieren über das Servicekonto. Dies macht die Heimleiterin oder der Heimleiter oder eine andere Person mit Pflegeausbildung mit ihrem oder seinem Personalausweis mit Online-Funktion (erste Hürde).

Sodann wählt man einen Kartenproduzenten. Nach dem Ausfüllen des Online-Antrags und dem Upload der Berufsurkunde wird der Antrag fortgesetzt. Es erfolgt eine Prüfung und im Anschluss die kostenpflichtige Bestellung beim Vertrauensdienstanbieter. Danach muss man diese nochmals authentifizieren über Postident. Dann wird tatsächlich der Heilberufeausweis zugestellt und anschließend aktiviert.

So weit, so kompliziert. Leider ist eine Aktivierung des Zugangs nur für Personen möglich; als Einrichtung oder Unternehmen kann der Ausweis nicht beantragt werden. Würde sich der Einrichtungsleiter oder die ausgewählte Person verändern, darf man diesen Prozess von vorne starten. Aber dann hat man ja bereits Übung. Immerhin – bis Ende letzten Jahres haben mehr als die Hälfte der Anbieter diesen Prozess geschafft. Der Wille scheint also vorhanden zu sein.

Weiter zum nächsten Schritt: Dies muss dann alles noch in das bestehende Pflegeprogramm eingebettet werden. Das funktioniert mal besser, mal schlechter – je nach Anbieter, denn auch diese sind mit der Thematik überlastet. Eine Auswertung der DAK-Gesundheit von Herbst 2025 ergab, dass erst etwa 30 Prozent der Pflegeanbieter wirklich ans Netz gegangen sind. Eigentlich sollte in diesem Monat auch die Abrechnung der Pflegeleistungen ausschließlich über die TI abgewickelt werden. Es wird also spannend in den letzten Tagen des Januars. Einige fordern seit Wochen eine Verlängerung der Frist. Für einige Gesundheitsberufe wurde diese auch schon gewährt.

Pflegeheime brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und handfeste Unterstützung, damit die Telematikinfrastruktur nicht zur Dauerbaustelle wird, sondern möglichst bald Selbstverständlichkeit im Pflegealltag. In der Pflege müsste eigentlich seit Jahren dringend etwas passieren in Richtung Digitalisierung. Es ist immer noch ein Berg an Papier üblich und es sind viel zu viele Abstimmungswege nötig mit Ärzten, Therapeuten, dem Krankenhaus etc. Grundsätzlich bietet die TI aber eine große Chance, endlich verschiedene Versorgungen miteinander zu verknüpfen und zu optimieren.