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Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht

München. Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von «Atemlos» bis «Männer» - Urheberrechte verletzt habe.

© dpa-infocom, dpa:251111-99-603089/1