Stuttgart. Dicker Streit um eine Unterführung: Der Zoff über die Nutzung eines Tunnels im Stuttgarter Landtag ist bis zum höchsten Gericht des Landes eskaliert. Die AfD-Parlamentarier klagen vor dem Verfassungsgerichtshof gegen die Landtagsspitze, weil sie einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Plenargebäude und dem benachbarten Haus der Abgeordneten nur noch in Ausnahmefällen nutzen dürfen. Nun wurde mündlich über den Fall verhandelt – bislang ist aber nicht geklärt, ob die Klage wegen einer abgelaufenen Frist überhaupt zulässig ist. Ein Urteil soll erst später fallen.
Der 136 Meter lange Tunnel ist eigentlich dafür gedacht, dass Abgeordnete trockenen Fußes zwischen dem Plenarsaal, ihren Büros und der Bibliothek wechseln können. Seit 2023 gilt aber eine verschärfte Sicherheitsregel: Zutritt hat nur noch, wer im Haus der Abgeordneten auch ein Büro hat – also CDU und Grüne. Die AfD-Parlamentarier nutzen den Tunnel dennoch gerne, weil sie dadurch bequemer und schneller zu ihren Büros in einem Gebäude in der Nähe gelangen können. Nun müssen sie überirdisch über eine vielbefahrene Straße mit mehreren Ampeln laufen.
AfD-Fraktion sieht sich in ihren Verfassungsrechten verletzt
Anlass für die verschärften Sicherheitsregeln war ein Vorfall um einen AfD-Abgeordneten, in dessen Büro ein Messer und Munition gefunden worden waren. Die AfD-Fraktion sieht sich in ihren Verfassungsrechten verletzt und spricht von einer Ungleichbehandlung.
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