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Haferriegel vs. Schokolade
Quadrate-Streit: Ritter Sport droht Niederlage vor Gericht

Rechtsstreit mit Ritter Sport um quadratische Haferriegel
Ritter Sport sieht seine dreidimensionale Marke bedroht. (Archivbild) Foto: Uwe Anspach
Quadratisch, praktisch - und zu ähnlich? Ritter Sport sieht durch einen Haferriegel seine Markenrechte verletzt und verklagt eine Mannheimer Firma. Die zuständigen Richter sind bisher nicht überzeugt.

Stuttgart. Im Rechtsstreit um einen quadratischen Haferriegel droht dem Schokoladenhersteller Ritter Sport eine erste Niederlage. Nach der vorläufigen Einschätzung der zuständigen Kammer des Landgerichts Stuttgart liegt weder eine Verwechslungsgefahr noch Rufausbeutung vor. Zum jetzigen Zeitpunkt überzeuge die Argumentation der Beklagtenseite mehr, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer. Daher tendiere man dazu, die Klage abzuweisen.

Ritter Sport sieht durch den Riegel «Monnemer Quadrat Bio» der Mannheimer Firma Wacker seine seit 1996 geschützte dreidimensionale Marke bedroht. Das Unternehmen aus dem schwäbischen Waldenbuch fordert unter anderem, dass Wacker die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen soll. 

Wacker - ein Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern - hatte das Produkt vor rund einem Jahr auf den Markt gebracht. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind. 

Einigen sich Ritter Sport und Wacker?

Richter Kochendörfer rief die beiden Parteien zu einem Vergleich auf: Egal, wie die Kammer entscheide: Die Gegenseite werde in Berufung gehen, sagte er. Der Rechtsstreit könnte sich über Jahre ziehen. Vielleicht ließe sich bei der Gestaltung der Verpackung eine Lösung finden, um das abzuwenden. 

Ritter-Sport-Anwalt Andreas Schabenberger kündigte an, den Rechtsstreit fortzusetzen, falls Wacker an der quadratischen Form festhalte. Im Fall einer Unterlassung wäre man aber bereit, zum Beispiel auf Schadenersatz zu verzichten. Ob es zu einem Vergleich kommt, war zunächst nicht abzusehen. 

«Die Kammer ist auf unserer Seite», sagte Wacker-Geschäftsführer Matteo Wacker. Man wolle keinen langen Rechtsstreit führen. Es widerstrebe ihm aber sehr, einen Vergleich zu schließen, der das Produkt komplett verändere - nur, um das schnell zu beenden. Wacker kündigte aber an, dass man darüber in Ruhe beraten werde. Zeit, sich zu einigen, haben die Parteien bis zum 13. Januar. Dann will das Landgericht seine Entscheidung verkünden.

© dpa-infocom, dpa:251118-930-308166/1