Kreis Ludwigsburg. Alle Geflügelhalter sind laut einer Pressemitteilung des Landratsamts weiterhin dazu aufgerufen, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Die Aufstallungspflicht war am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten. Seit Ende Dezember sind im Landkreis Ludwigsburg keine weiteren Wildvögel aufgefunden worden, die mit dem Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) infiziert waren.
Von Freitag an dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen.
Der Gesundheitszustand der Tiere muss aber weiterhin täglich beobachtet werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle beim Geflügel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel wurde als vorsorgliche Schutzmaßnahme erlassen, nachdem im November und Dezember bei mehreren Wildvögeln, die verendet entlang des Neckars gefunden wurden, die Geflügelpest amtlich festgestellt und von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen war. Die Maßnahme diente dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit Geflügelpest durch Wildvögel.
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg sowie Hinweise auf weiterführende Angebote anderer Behörden sind unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/gesundheit-veterinaerwesen/veterinaerwesen/gefluegelpest/ abrufbar. (red)


