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Keine weiteren Verdachtsfälle
Geflügelpest: Landratsamt Ludwigsburg hebt Stallpflicht auf

Hühner und andere Geflügelarten, die entlang des Neckars gehalten werden, dürfen ab Freitag wieder ins Freie.
Hühner und andere Geflügelarten, die entlang des Neckars gehalten werden, dürfen ab Freitag wieder ins Freie. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Die Stallpflicht für Geflügel entlang des Neckars im Landkreis Ludwigsburg ist aufgehoben, Tiere dürfen wieder ins Freie.

Kreis Ludwigsburg. Alle Geflügelhalter sind laut einer Pressemitteilung des Landratsamts weiterhin dazu aufgerufen, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Die Aufstallungspflicht war am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten. Seit Ende Dezember sind im Landkreis Ludwigsburg keine weiteren Wildvögel aufgefunden worden, die mit dem Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) infiziert waren.

Von Freitag an dürfen Geflügelhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen.

Der Gesundheitszustand der Tiere muss aber weiterhin täglich beobachtet werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle beim Geflügel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel wurde als vorsorgliche Schutzmaßnahme erlassen, nachdem im November und Dezember bei mehreren Wildvögeln, die verendet entlang des Neckars gefunden wurden, die Geflügelpest amtlich festgestellt und von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen war. Die Maßnahme diente dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit Geflügelpest durch Wildvögel.

Weitere Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg sowie Hinweise auf weiterführende Angebote anderer Behörden sind unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/gesundheit-veterinaerwesen/veterinaerwesen/gefluegelpest/ abrufbar. (red)